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Barriere­freiheit

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – das deutsche Gesetz zur Umsetzung des European Accessibility Act (EU-Richtlinie 2019/882).

Erfahren Sie hier, mit welchen Maßnahmen wir Sie unterstützen können – und fordern Sie jetzt Ihre kostenlose Erstanalyse an. So erhalten Sie einen ersten Überblick über den Barrierefreiheitsstatus Ihrer Website.

Grafik zur digitalen Barrierefreiheit – Symbolische Darstellung von inklusiven digitalen Lösungen für barrierefreie Webangebote.

In vier Schritten zur barrierefreien Website

Wir prüfen Ihr Projekt gründlich nach WCAG – mit klarer Handlungsempfehlung, individueller Umsetzung und abschließender Dokumentation für Ihre Barrierefreiheitserklärung.

1. Kostenlose Erstanalyse der Barrierefreiheit Ihres Projektes

Automatisierte und manuelle Prüfung Ihrer Website nach WCAG 2.1 AA (Web Content Accessibility Guidelines).

2. Individuelles Angebot

Auf Basis der Analyse erstellen wir ein individuelles Angebot. Nach Beauftragung definieren wir gemeinsam die notwendigen Maßnahmen.

3. Optimierung

Optimierung der Kontraste, z. B. bei nicht ausreichenden Kontrasten von Texten auf farbigen Hintergründen – gegebenenfalls Erweiterung Ihrer Website, um Alternativtexte an allen Stellen pflegbar zu machen:
  • Optimierung einzelner Module für Screenreader, z. B. durch Ergänzung von ARIA-Attributen und ARIA Zuständen
  • Steuerungsmöglichkeiten zur Begrenzung von bewegten Inhalten, z. B. Slideshows anhaltbar machen
  • Optimierung der Tastatursteuerung, z. B. Steuerung von Akkordeons und Formularfeldern
  • Überprüfung und Optimierung von Formularen
Beim redaktionellen Teil sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen: Wir zeigen Ihnen, welche Felder gepflegt werden müssen – übernehmen diese Arbeit auf Wunsch aber auch vollständig.

4. Abschließende Prüfung, Endkontrolle und Erstellung eines Abschlusstests

Wir führen zu Beginn und am Ende der Arbeiten jeweils einen Test durch. Die Ergebnisse sowie die Verbesserungen dokumentieren wir ausführlich. Ein positives Ergebnis kann anschließend in Ihre Barrierefreiheitserklärung übernommen werden. Gerne unterstützen wir Sie auch bei deren Erstellung für Ihre Website.
Geschäftsführer André Eislebe sitzt vor einem Bildschirm bei der Arbeit und schaut freundlich in die Kamera.

Sprechen Sie mit uns über Ihre Anforderungen – wir beraten Sie unverbindlich zum BFSG.

0234 414722-20

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Vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir melden uns in Kürze bei Ihnen.
Ups! Beim Absenden des Formulars ist etwas schiefgelaufen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Sonderseite zum BFSG

Sind Sie vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betroffen? Wie können Sie Ihre Website barrierefrei gestalten – und was ist jetzt konkret zu tun?

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Website an die gesetzlichen Vorgaben anzupassen und barrierefrei zu gestalten.

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