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Barrierefreiheit
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – das deutsche Gesetz zur Umsetzung des European Accessibility Act (EU-Richtlinie 2019/882).
Erfahren Sie hier, mit welchen Maßnahmen wir Sie unterstützen können – und fordern Sie jetzt Ihre kostenlose Erstanalyse an. So erhalten Sie einen ersten Überblick über den Barrierefreiheitsstatus Ihrer Website.
In vier Schritten zur barrierefreien Website
Wir prüfen Ihr Projekt gründlich nach WCAG – mit klarer Handlungsempfehlung, individueller Umsetzung und abschließender Dokumentation für Ihre Barrierefreiheitserklärung.
1. Kostenlose Erstanalyse der Barrierefreiheit Ihres Projektes
2. Individuelles Angebot
3. Optimierung
- Optimierung einzelner Module für Screenreader, z. B. durch Ergänzung von ARIA-Attributen und ARIA Zuständen
- Steuerungsmöglichkeiten zur Begrenzung von bewegten Inhalten, z. B. Slideshows anhaltbar machen
- Optimierung der Tastatursteuerung, z. B. Steuerung von Akkordeons und Formularfeldern
- Überprüfung und Optimierung von Formularen
4. Abschließende Prüfung, Endkontrolle und Erstellung eines Abschlusstests

Sprechen Sie mit uns über Ihre Anforderungen – wir beraten Sie unverbindlich zum BFSG.
0234 414722-20Jetzt kostenlose Erstanalyse anfragen!
Sind Sie vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betroffen? Wie können Sie Ihre Website barrierefrei gestalten – und was ist jetzt konkret zu tun?
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Website an die gesetzlichen Vorgaben anzupassen und barrierefrei zu gestalten.
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